Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert über die Neuregelung der Grundsteuer 

Alle Informationen dazu finden Sie hier

WICHTIGER HINWEIS: 
Die Grundsteuervordrucke unter: www.grundsteuer.bayern.de können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

BITTE BEACHTEN: Neue Abgabefrist: 30. April 2023!

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)