13. Änderung des Flächennutzungsplanes Feichten a.d. Alz
13. Änderung des Flächennutzungsplanes Feichten a.d. Alz
Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bauleitplanes (§ 3 Abs. 2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Feichten a.d. Alz hat am 18.09.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich
„SO Seniorenbetreuung“
auf dem Gebiet der FlNrn. 23/T und 24/T Gem. Feichten a.d. Alz zu ändern.
Der Planentwurf kann in der Zeit vom 22.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020 im Verwaltungsgemeinschaftsgebäude in Kirchweidach, Zimmer Nr. 8, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Zusätzlich stehen nachfolgend die Unterlagen zum Download bereit.