14. Änderung des Flächennutzungsplanes Feichten a. d. Alz
14. Änderung des Flächennutzungsplanes Feichten a. d. Alz
Der Gemeinderat der Gemeinde Feichten a. d. Alz hat mit Beschluss vom 21.07.2021 den Flächennutzungsplan für den Bereich
„SO Solarpark Edenstraß“
festgestellt.
Das Landratsamt Altötting hat die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 29.11.2021 genehmigt. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wurde diese Genehmigung am 02.12.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.