Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 "SO Seniorenbetreuung"
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 "SO Seniorenbetreuung"
Der Gemeinderat der Gemeinde Feichten a. d. Alz hat mit Beschluss vom 17.06.2021 den Bebauungsplan
Nr. 17 „SO Seniorenbetreuung“
als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 22.07.2021 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.