Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.10.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Mankham BA III“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.
Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht, wenn der Entwurf des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Der Zeitraum der Auslegung wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht. Des Weiteren werden berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Nachfolgend steht der räumliche Geltungsbereich sowie die amtliche Bekanntmachung zum Download zur Verfügung.