2. Änderung der Außenbereichssatzung "Eneck/Eicheck"
2. Änderung der Außenbereichssatzung "Eneck/Eicheck"
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.08.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Eneck/Eicheck“ beschlossen.
Der Entwurf der Änderung der Außenbereichssatzung „Eneck/Eicheck“ und die Begründung liegen im Verwaltungsgemeinschaftsgebäude der VG Kirchweidach, Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach vom 12.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Die Unterlagen zum Verfahren können auch in den Downloads abgerufen werden.