Der Gemeinderat der Halsbach hat am 11.08.2020 die
08. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich „SO Photovoltaikpark Moosen“ festgestellt.
Das Landratsamt Altötting hat diese Änderung mit Bescheid vom 22.09.2020 genehmigt. Der Feststellungsbeschluss und die Genehmigung des Landratsamtes wurden am 01.10.2020 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB wurde diese 8. Flächennutzungsplanänderung damit wirksam. Die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens stehen nachfolgende als Download bereit.