8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Für das Gebiet südlich der Staatsstraße 2357"
8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Für das Gebiet südlich der Staatsstraße 2357"
Die Gemeinde Kirchweidach hat mit Beschluss vom 19.09.2023 die
8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Für das Gebiet südlich der Staatsstraße 2357"
als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 25.09.2023 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat die 8. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.