9. Änderung des Flächennutzungsplanes Kirchweidach
9. Änderung des Flächennutzungsplanes Kirchweidach
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchweidach hat mit Beschluss vom 20.12.2022 den Flächennutzungsplan für den Bereich
„SO Agri-Solarpark“
festgestellt.
Das Landratsamt Altötting hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 14.02.2023 genehmigt. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wurde diese Genehmigung am 20.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.