Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 "SO Agri-Solarpark"
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 "SO Agri-Solarpark"
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchweidach hat mit Beschluss vom 20.12.2022 den Bebauungsplan
Nr. 29 „SO Agri-Solarpark“
als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 20.02.2023 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.