2. Änderung (Erweiterung) der Innenbereichssatzung "Niederbuch"

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung (Erweiterung) der Innenbereichssatzung „Niederbuch“ beschlossen.

Der Entwurf der Innenbereichssatzung und die Begründung können während der Veröffentlichungsfrist vom

02.08.2023 bis einschließlich 01.09.2023

unter den nachstehenden Downloads eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Entwurfsunterlagen im Verwaltungsgemeinschaftsgebäude in Kirchweidach, Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach, Zimmer-Nr. 8, zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an

bauamt@vg-kirchweidach.de

übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung (Erweiterung) der Innenbereichssatzung „Niederbuch“ unberücksichtigt bleiben.

Die Innenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach bereitgestellt ist.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de