5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Tyrlaching Südost / Hochfellnstraße"
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Tyrlaching Südost / Hochfellnstraße"
Die Gemeinde Tyrlaching hat mit Beschluss vom 08.03.2023 und 12.04.2023 die 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 5 "Tyrlaching Südost / Hochfellnstraße"
als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 11.05.2023 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.