Der Gemeinderat der Gemeinde Tyrlaching hat mit Beschluss vom 15.09.2021 die
Außenbereichssatzung „Unterschnitzing-Ost“
als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 07.10.2021 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat die Außenbereichssatzung in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.