2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Watzmannstraße" 
unter Einbeziehung des bisherigen Bebauungsplanes 
Nr. 2 "Tyrlaching Süd II"

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Watzmannstraße" unter Einbeziehung des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 2 "Tyrlaching Süd II" als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 25.07.2024 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

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2. Änderung (Erweiterung) der Innenbereichssatzung "Niederbuch"