13. Änderung des Flächennutzungsplanes Feichten a. d. Alz

Der Gemeinderat der Gemeinde Feichten a. d. Alz hat mit Beschluss vom 20.05.2021 den Flächennutzungsplan für den Bereich

„SO Seniorenbetreuung“

festgestellt.

Das Landratsamt Altötting hat die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 09.07.2021 genehmigt. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wurde diese Genehmigung am 15.07.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. 

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de.

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