12. Änderung des Flächennutzungplanes Feichten a.d. Alz
Frühzeitige Unterrichtung zur Änderung eines Bauleitplanes (§ 3 Abs. 1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Feichten a.d. Alz hat am 18.09.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich
„GE Gigling Nordost“
auf dem Gebiet der FlNr. 208 Gem. Feichten a.d. Alz zu ändern (12. Änderung).
Der Planentwurf kann in der Zeit vom 05.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020 im Verwaltungsgemeinschaftsgebäude in Kirchweidach, Zimmer Nr. 8, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen im Anhang als Download zur Verfügung.