5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Tyrlaching Südost / Hochfellnstraße"

Die Gemeinde Tyrlaching hat mit Beschluss vom 08.03.2023 und 12.04.2023 die 5. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 5 "Tyrlaching Südost / Hochfellnstraße"

als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 11.05.2023 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

Downloads

2. Änderung (Erweiterung) der Innenbereichssatzung "Niederbuch"2. Änderung der Innenbereichssatzung "Tyrlaching West"