Aufstellung Außenbereichssatzung "Unterschnitzing-Ost"

Der Gemeinderat der Gemeinde Tyrlaching hat mit Beschluss vom 15.09.2021 die

Außenbereichssatzung „Unterschnitzing-Ost“

als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 07.10.2021 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat die Außenbereichssatzung in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.

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