Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Mankham BA III"

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.08.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Mankham BA III“ gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung, die UVP-Vorprüfung und der schalltechnische Bericht liegen 
während der Veröffentlichungsfrist vom

 03.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024

öffentlich aus. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@vg-kirchweidach.de übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Mankham BA III“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 20 „Mankham BA III“ nicht von Bedeutung ist.

Nachfolgend stehen die amtlichen Bekanntmachungen, der Entwurf Bebauungsplans, die Begründung, die UVP-Vorprüfung sowie der schalltechnische Bericht zum Download zur Verfügung.

 

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