Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 "SO Solarpark Edenstraß"

Der Gemeinderat der Gemeinde Feichten a. d. Alz hat mit Beschluss vom 21.07.2021 den Bebauungsplan

Nr. 18 „SO Solarpark Edenstraß“

als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 02.12.2021 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de.

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