Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Enzianstraße"

Beschluss zur Fortführung und Abschluss des Bauleitplanverfahrens gemäß § 215a BauGB im ergänzenden Verfahren sowie öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 die Fortführung und den Abschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Enzianstraße“ gemäß § 215a BauGB im ergänzenden Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung samt Anlagen und die UVP-Vorprüfung können während der Veröffentlichungsfrist vom

 26.07.2024 bis einschließlich 26.08.2024

öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@vg-kirchweidach.de übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Enzianstraße“ unberücksichtigt bleiben.

Nachfolgend stehen die amtlichen Bekanntmachungen, der Entwurf Bebauungsplans, die Begründung samt Anlagen und die UVP-Vorprüfung zum Download zur Verfügung.

 

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