Bekanntmachung
des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie
der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberbuch Nordwest“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberbuch Nordwest“ beschlossen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberbuch Nordwest“ für das Gebiet auf den Flur-Nrn. 1839 und 1868/3 der Gemarkung Tyrlaching (jeweils Teilflächen) und die Begründung werden im Internet unter
vom 13.03.2026 bis einschließlich 13.04.2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten im Rathaus, Zimmer 8, Anschrift: Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach, während folgender Zeiten Montag bis Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr vorgehalten.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@vg-kirchweidach.de, und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Tyrlaching, Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberbuch Nordwest“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberbuch Nordwest“ nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan Nr. 10 „Oberbuch Nordwest“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter
https://vg-kirchweidach.de/vg/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-tyrlaching/2-aenderung-des-bebauungsplans-nr-10-oberbuch-nordwest eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Tyrlaching, 12.03.2026
Andreas Zepper
Erster Bürgermeister
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(1,56 MB)
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 10 Oberbuch Nordwest - Satzungsentwurf.pdf
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(915,45 KB)
Begründung - Entwurf.pdf
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(292,62 KB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
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(2,03 MB)
Bekanntmachung Änderungsbeschluss und öffentliche Auslegung - 2. Änderung BPlan Nr. 10 Oberbuch Nordwest.pdf



